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Kündigung wegen Beleidigungen in privaten Chat-Nachrichten. Das Bundesarbeitsgericht entscheidet:



Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat kürzlich in einem wegweisenden Urteil (Urteil vom 24. August 2023 – 2 AZR 17/23) über die Rechtmäßigkeit von Kündigungen aufgrund von beleidigenden Äußerungen in privaten Chat-Gruppen entschieden. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht und die Privatsphäre von Arbeitnehmer. In diesem Beitrag erörtern wir die Hintergründe des Falls und die Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.



Der Fall: Beleidigungen in einer privaten Chat-Gruppe


Der Fall, der vor dem BAG verhandelt wurde, drehte sich um einen Arbeitnehmer, der Teil einer geschlossenen Chat-Gruppe von Kollegen war. In dieser Gruppe tauschten sie nicht nur private Informationen aus, sondern auch beleidigende und menschenverachtende Äußerungen über Vorgesetzte und Kollegen. Nachdem der Arbeitgeber Kenntnis von diesen Äußerungen erlangte, kündigte er dem betreffenden Mitarbeiter fristlos.


Die ursprüngliche Entscheidung


Das Arbeitsgericht Hannover und das Landesarbeitsgericht Niedersachsen hatten in den Vorinstanzen die Kündigung für unwirksam erklärt. Sie argumentierten, dass die Chat-Gruppe eine vertrauliche Kommunikation in einer geschützten Privatsphäre darstellte. Der Arbeitnehmer habe darauf vertrauen können, dass die Inhalte nicht nach außen drangen und die Betriebsatmosphäre nicht gestört wurde.


Die Entscheidung des BAG


Das BAG hob das Urteil der Vorinstanz teilweise auf und verwies den Fall zurück. Es stellte fest, dass die Erwartung des Arbeitnehmers, dass seine Äußerungen in der Chat-Gruppe vertraulich bleiben, nicht zwangsläufig eine Kündigung ausschließt. Eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung könne nur in Ausnahmefällen angenommen werden. Ob eine Chat-Gruppe als geschützter Raum der Privatsphäre anzusehen ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des Inhalts der Nachrichten und der Größe sowie der personellen Zusammensetzung der Gruppe. Bei schwerwiegenden beleidigenden, rassistischen, sexistischen und zur Gewalt anstachelnden Äußerungen über Arbeitskollegen bedarf es einer besonderen Darlegung der berechtigten Erwartung, dass die Nachrichten vertraulich bleiben.


Was bedeutet das Urteil für Arbeitnehmer?


Für Arbeitnehmer zeigt dieses Urteil, dass die Privatsphäre außerhalb der Arbeitszeit gewisse Grenzen hat, aber Beleidigungen in privaten Chat-Gruppen nicht automatisch eine Kündigung rechtfertigen. Es ist jedoch wichtig zu bedenken, dass die Grenzen zwischen persönlicher Meinungsfreiheit und arbeitsbezogenem Verhalten nicht immer klar sind.


Was bedeutet das Urteil für Arbeitgeber?


Arbeitgeber sollten aus diesem Urteil lernen, dass Kündigungen aufgrund außerdienstlicher Äußerungen in privaten Chat-Gruppen sorgfältig geprüft werden müssen. Je nach Inhalt und Kontext der Äußerungen könnten mildere Maßnahmen wie Ermahnungen oder Abmahnungen in Betracht gezogen werden. Es ist auch ratsam, klare Richtlinien für die Kommunikation außerhalb der Arbeitszeit festzulegen.


Fazit


Das Urteil des BAG vom 24. August 2023 verdeutlicht die komplexe Beziehung zwischen Meinungsfreiheit und Verhaltensstandards am Arbeitsplatz. Arbeitnehmer sollten sich ihrer Verantwortung bewusst sein, während Arbeitgeber sicherstellen müssen, dass ihre Maßnahmen im Einklang mit dem Arbeitsrecht stehen. Dieser Fall betont die Bedeutung einer ausgewogenen Herangehensweise, um die Rechte und Pflichten beider Seiten zu wahren. Es bleibt abzuwarten, wie das BAG in Zukunft die Anforderungen an eine berechtigte Vertraulichkeitserwartung in Chat-Gruppen schärfen wird.

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