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Der Kündigungs- und Abfindungswegweiser

In den meisten Fällen ist eine Kündigung unwirksam – aber nur wer handelt, kann sich wehren. Wir helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen: Abfindung, Weiterbeschäftigung oder Schadensersatz.

Achtung! Sie haben nur 3 Wochen

Zeit,

um rechtlich gegen Ihre Kündigung

vorzugehen.

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Fachanwalt für Arbeitsrecht und

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Denn: Nach einer Kündigung steht das Leben oft auf dem Kopf. Wir helfen Ihnen, wieder Klarheit und Sicherheit zu gewinnen – kompetent, erfahren und auf Augenhöhe.

Kündigung erhalten? Jetzt schnell handeln!

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie diese unverzüglich von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht auf ihre Wirksamkeit prüfen lassen. Dabei ist Eile geboten, denn:

 

Für eine Kündigungsschutzklage gilt eine Frist von nur 3 Wochen ab Zugang der Kündigung.

Warum Sie jetzt reagieren sollten:

  • Nicht jede Kündigung ist rechtlich wirksam.
    Viele Kündigungen scheitern an Formfehlern, fehlender Begründung oder mangelnder Interessenabwägung.

  • Fristlose Kündigungen sind besonders angreifbar.
    Der Arbeitgeber muss eine besonders sorgfältige Prüfung und Abwägung vornehmen – das ist oft nicht der Fall.

  • Eine wirksame Kündigung lässt sich nicht einfach zurücknehmen.
    Auch wenn in der Praxis oft „zurückgerudert“ wird, ist eine formell wirksame Kündigung grundsätzlich endgültig. Eine Abfindung kann hier trotzdem verhandelt werden.

Kündigung – Was Arbeitnehmer wissen müssen

 

Eine Kündigung ist für viele Arbeitnehmer ein einschneidendes Ereignis, das oft Unsicherheit und Fragen mit sich bringt. Dabei ist es essenziell, die verschiedenen Arten von Kündigungen zu kennen, ihre Wirksamkeit zu verstehen und die richtigen Schritte einzuleiten. In diesem Abschnitt erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Kündigung – inklusive der Bedeutung von rechtlichem Beistand durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

Was ist eine Kündigung?

Eine Kündigung ist die einseitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer. Sie kann aus verschiedenen Gründen erfolgen und unterschiedliche Formen annehmen. Im Arbeitsrecht unterscheidet man grundsätzlich zwischen:

  • Ordentliche Kündigung (auch fristgerechte Kündigung genannt)

  • Außerordentliche (fristlose) Kündigung

  • Änderungskündigung

  • Kündigung in der Probezeit

 

Arten von Kündigungen im Überblick

  1. Ordentliche Kündigung:
    Hierbei wird das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich festgelegten Kündigungsfrist beendet. Arbeitgeber müssen dabei häufig einen Kündigungsgrund angeben, z.B. betriebsbedingte Gründe, verhaltensbedingte oder personenbedingte Gründe.

  2. Außerordentliche Kündigung:
    Eine fristlose Kündigung wird nur bei schwerwiegenden Verstößen ausgesprochen, die eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Beispiele sind Diebstahl, Arbeitsverweigerung oder grobe Pflichtverletzungen.

  3. Änderungskündigung:
    Hierbei kündigt der Arbeitgeber das bestehende Arbeitsverhältnis, bietet aber gleichzeitig an, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen (z. B. andere Arbeitszeiten oder Gehalt).

  4. Kündigung in der Probezeit:
    Während der Probezeit gelten meist verkürzte Fristen und erleichterte Kündigungsmöglichkeiten für beide Seiten.

 

Wann ist eine Kündigung wirksam?

Die Wirksamkeit einer Kündigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere:

  • Formvorschriften: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen (nicht per E-Mail oder mündlich).

  • Fristwahrung: Die gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen müssen eingehalten werden.

  • Kündigungsschutz: Nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) genießen viele Arbeitnehmer besonderen Schutz, sofern das Unternehmen größer als 10 Mitarbeiter ist und das Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate besteht.

  • Anhörung des Betriebsrats: Falls ein Betriebsrat existiert, muss dieser vor der Kündigung ordnungsgemäß informiert und angehört werden.

  • Sonderkündigungsschutz: Schwangere, Elternzeitnehmer, Schwerbehinderte und weitere Personengruppen genießen zusätzlichen Schutz.

Wird eine Kündigung diesen Voraussetzungen nicht gerecht, kann sie rechtswidrig und unwirksam sein. Dennoch sind die Fristen für eine Kündigungsschutzklage kurz – meist drei Wochen nach Erhalt der Kündigung.

 

Warum ist anwaltlicher Rat bei einer Kündigung so wichtig?

Die richtige Einschätzung der Kündigungssituation ist für Arbeitnehmer entscheidend. Ein erfahrener Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft, ob die Kündigung rechtlich Bestand hat und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen:

  • Kündigungsschutzklage einreichen: Um sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren.

  • Aufhebungsvertrag prüfen: Ob ein angebotener Aufhebungsvertrag sinnvoll ist oder Risiken birgt.

  • Abfindung verhandeln: Wie Sie eine faire Abfindung erhalten können.

  • Fristen wahren: Rechtzeitiges Handeln ist entscheidend, um Ansprüche nicht zu verlieren.

 

Ohne juristischen Beistand laufen viele Arbeitnehmer Gefahr, Fristen zu verpassen oder unüberlegte Entscheidungen zu treffen, die ihre Rechte erheblich beeinträchtigen können.

  • Was kann ich nach Erhalt der Kündigung tun?
    Als erstes sollten sie sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Das sollten sie innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung tun. Wenn sie die Arbeitssuchendmeldung verspätet oder überhaupt nicht abgegeben droht eine Sperrzeit für den Erhalt des Arbeitslosengeldes. Kündigungen können nicht wirksam sein. Wenn man aber drei Wochen lang nichts gegen die Kündigung unternimmt wird sie, egal ob unwirksam, automatisch wirksam. Es lohnt sich also die Kündigung von einem Arbeitsrechtsspezialisten prüfen zu lassen. Gerne helfen wir ihnen hier und prüfen ihre Kündigung und klären sie darüber auf, was in ihrem Fall am besten zu tun ist.
  • Wie lange habe ich Zeit, um gegen eine Kündigung vorzugehen?
    In der Regel beträgt die Frist für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
  • Kann ich eine Kündigung anfechten, wenn sie schriftlich vorliegt, aber aus meiner Sicht ungerechtfertigt ist?
    Ja, insbesondere wenn die Kündigung sozial ungerechtfertigt ist oder Verfahrensfehler vorliegen. Eine Kündigung kommt oft unerwartet und ist ein großer Schock. In den meisten Fällen lohnt es sich die Kündigung von einem/r JuristIn für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Oft ist ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht möglich. Auch eine Abfindung kann ihnen ein Anwalt oder eine Anwältin erstreiten. Dabei helfe ich ihnen gerne. Wichtig! Die Frist um juristisch gegen eine Kündigung vorzugehen beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei ihnen.
  • Welche Voraussetzungen müssen für eine fristlose Kündigung erfüllt sein?
    Der Arbeitgeber muss einen wichtigen Grund haben, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.

Fazit

Eine Kündigung ist mehr als nur ein Schreiben – sie stellt Ihre berufliche und finanzielle Zukunft auf den Prüfstand. Lassen Sie deshalb keine Zeit verstreichen und holen Sie sich zeitnah professionelle Unterstützung von einem erfahrenen Arbeitsrechtsanwalt.

So sichern Sie Ihre Rechte bestmöglich ab und erhöhen Ihre Chancen auf eine faire Lösung.

Sie haben eine Kündigung erhalten? Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung!

Schritt für Schritt Kündigungsschutzklage, Einigung Kündigungsschutzklage, Abfindung

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