Kündigung bei Massenentlassung oder Stellenabbau – Ihre Rechte als Arbeitnehmer
- D. Unger

- 1. Okt.
- 2 Min. Lesezeit
Wenn Sie im Rahmen einer Massenentlassung oder eines größeren Stellenabbaus eine Kündigung erhalten haben, stellen sich viele Fragen: Ist meine Kündigung wirksam? Habe ich Anspruch auf eine Abfindung? Soll ich eine Kündigungsschutzklage einreichen?
Hier erfahren Sie, welche Rechte Arbeitnehmer haben und wie Sie richtig reagieren.

Was bedeutet Massenentlassung bzw. Stellenabbau?
Von einer Massenentlassung spricht man, wenn ein Arbeitgeber innerhalb kurzer Zeit vielen Beschäftigten kündigt. Die genauen Schwellenwerte sind in § 17 Kündigungsschutzgesetz (KSchG) festgelegt. Schon ab 20 Kündigungen kann diese Schwelle erreicht sein.
Oft wird in der öffentlichen Diskussion eher von Stellenabbau gesprochen – rechtlich handelt es sich aber um dasselbe Problem: Der Arbeitgeber reduziert die Belegschaft und muss dabei strenge gesetzliche Vorgaben einhalten.
Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Eine Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung oder eines Stellenabbaus ist häufig fehlerhaft. Gründe können sein:
keine oder verspätete Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit,
fehlende Beteiligung des Betriebsrats,
Fehler bei Form oder Frist der Kündigung.
Folge: Viele Kündigungen im Zuge eines Stellenabbaus sind unwirksam und können erfolgreich vor Gericht angegriffen werden.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer bei Stellenabbau und Massenentlassung
Wenn Sie betroffen sind, sollten Sie Folgendes beachten:
Kündigungsschutzklage erheben: Nur innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung möglich.
Abfindung prüfen: Bei Stellenabbau gibt es oft Sozialpläne mit Abfindungsregelungen. Auch im Kündigungsschutzprozess kann eine Abfindung ausgehandelt werden.
Weitere Ansprüche sichern: Resturlaub, Überstundenvergütung und ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Kündigung erhalten – was tun?
Kündigung prüfen lassen – am besten sofort durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Fristen wahren – die 3-Wochen-Frist ist entscheidend.
Chancen nutzen – auch wenn Sie nicht weiter im Unternehmen arbeiten wollen, kann eine Kündigungsschutzklage Ihre Abfindung deutlich erhöhen.
Fazit
Eine Kündigung im Rahmen einer Massenentlassung oder eines Stellenabbaus bedeutet nicht automatisch das Ende. Arbeitgeber machen häufig Fehler, die Sie als Arbeitnehmer zu Ihrem Vorteil nutzen können. Lassen Sie Ihre Kündigung prüfen und sichern Sie Ihre Rechte – sei es auf Weiterbeschäftigung oder eine faire Abfindung.

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