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Hitzefrei im Homeoffice? Was bei Sommerhitze im Arbeitsrecht gilt

Der Sommer ist da – und mit ihm die Frage: Gibt es eigentlich „Hitzefrei“ im Büro oder sogar im Homeoffice? Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde? Und welche Rechte haben Arbeitnehmer bei Temperaturen über 30 Grad? Wir klären auf.


Gibt es ein Recht auf Hitzefrei?


Zunächst die klare Antwort: Ein gesetzliches Recht auf „Hitzefrei“ gibt es in Deutschland nicht – weder im Büro noch im Homeoffice. Allerdings regelt die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass Arbeitgeber Schutzmaßnahmen treffen müssen, wenn es im Büro zu heiß wird. Ab 26 °C Raumtemperatur sollen erste Maßnahmen geprüft werden, ab 30 °C müssen sie ergriffen werden – z. B. Ventilatoren, lockere Kleidung oder flexiblere Arbeitszeiten. Ab 35 °C gilt ein Raum als nicht mehr geeignet zur Arbeit, wenn keine besonderen Schutzmaßnahmen ergriffen werden.


💡 Tipp für Arbeitnehmer: Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber aktiv an, wenn die Temperaturen unerträglich werden – auch im Homeoffice!


Hitzefrei im Homeoffice – was gilt zu Hause?

Im Homeoffice liegt die Verantwortung für das Raumklima im Regelfall beim Arbeitnehmer – allerdings sind gesundheitliche Belastungen auch hier ein Thema. Arbeitgeber sind weiterhin verpflichtet, für sichere Arbeitsbedingungen zu sorgen. Das bedeutet: In der Praxis sollte es Absprachen zur Arbeitszeitverkürzung, Pausenregelung oder technischen Unterstützung geben – z. B. durch Erstattung für mobile Klimageräte oder Zuschüsse zum Stromverbrauch.


Krank im Urlaub – was jetzt?

Ein weiterer Sommer-Klassiker: Wer im Urlaub krank wird, möchte die verlorene Urlaubszeit nicht „verschenken“. Und tatsächlich: Wer nachweislich krank ist, muss die Krankheitstage nicht als Urlaubstage anrechnen lassen. Dafür ist ein ärztliches Attest erforderlich – am besten direkt vom ersten Krankheitstag.


Wichtig: Der Nachweis muss zeitnah dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Bei Auslandsreisen sollte man zusätzlich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Deutsch oder Englisch einreichen.

Fazit: Rechte kennen, Sommer genießen


Die Sommermonate bringen nicht nur Erholung, sondern auch neue Fragen zum Arbeitsrecht. Ob Homeoffice-Hitze oder Krankheit im Urlaub – wer seine Rechte kennt, ist besser geschützt. Wenn Sie unsicher sind, wie Sie sich in einer konkreten Situation verhalten sollen, lohnt sich die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.


Haben Sie Fragen zu Ihren Rechten im Sommer?

Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos – wir helfen schnell und unkompliziert weiter.


 
 
 

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