„Habe ich Anspruch auf eine Abfindung?“ – Ein Überblick aus anwaltlicher Sicht
- D. Unger
- 8. Mai
- 2 Min. Lesezeit

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht werde ich oft mit der Frage konfrontiert:
„Steht mir nach der Kündigung eine Abfindung zu?“
Die Antwort darauf ist: Nicht automatisch – aber oft ist sie möglich.
In diesem Beitrag erkläre ich, wann Sie mit einer Abfindung rechnen können, welche Faktoren dabei eine Rolle spielen und wie Sie Ihre Chancen gezielt verbessern können.
1. Kein gesetzlicher Anspruch – und doch oft gezahlt
Zunächst ein weitverbreiteter Irrtum:In Deutschland gibt es keinen generellen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung.
Das bedeutet: Wird Ihnen gekündigt, ist der Arbeitgeber grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen.
Und dennoch: In der Praxis kommt es sehr häufig dazu – insbesondere wenn…
…die Kündigung rechtlich angreifbar ist
…der Arbeitgeber eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden möchte
…es um den sozialverträglichen Abbau von Personal geht (z. B. bei Umstrukturierungen)
…ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird
2. In welchen Situationen habe ich gute Chancen auf eine Abfindung?
Ob eine Abfindung realistisch ist, hängt von vielen Faktoren ab. Typische Konstellationen sind:
✅ Kündigungsschutzklage mit Verhandlungslösung
Wenn Sie fristgerecht Klage gegen eine Kündigung einreichen (innerhalb von 3 Wochen!), ist das Ziel häufig nicht nur die Weiterbeschäftigung – sondern auch ein Vergleich mit Abfindung.
✅ Aufhebungsvertrag
Statt einer Kündigung wird häufig ein Aufhebungsvertrag angeboten – oft verbunden mit einer Abfindungszahlung. Vorsicht: Hier sollten Sie unbedingt vorher juristisch prüfen lassen, ob die Bedingungen fair sind.
✅ Sozialplan bei größeren Entlassungen
Bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen (z. B. bei größeren Unternehmen) kann ein Sozialplan mit Abfindungsregelungen greifen.
3. Wie wird eine Abfindung berechnet?
Ein gängiger Richtwert bei gerichtlichen Vergleichen ist:
0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr
Das ist aber kein Gesetz, sondern eine Verhandlungsbasis. Je nach Situation, Erfolgsaussichten der Klage, Betriebsgröße oder Position im Unternehmen kann die Abfindung höher oder niedriger ausfallen.
4. Was Sie tun sollten, wenn Sie gekündigt wurden
Fristen einhalten: Kündigungsschutzklage muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung eingereicht werden.
Juristische Prüfung: Lassen Sie die Kündigung und Ihre Chancen auf eine Abfindung professionell prüfen.
Nicht vorschnell unterschreiben: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, bevor Sie juristischen Rat eingeholt haben.
Fazit: Kein Automatismus – aber gute Chancen
Auch wenn es keinen pauschalen Anspruch auf eine Abfindung gibt, bestehen in vielen Fällen gute Aussichten auf eine faire Lösung – vor allem, wenn die Kündigung nicht rechtmäßig erfolgt ist oder der Arbeitgeber Streit vermeiden will.
Tipp vom Anwalt:
Je früher Sie sich rechtlich beraten lassen, desto besser sind Ihre Chancen. Wir bieten eine kostenlose Ersteinschätzung und sagen Ihnen ehrlich, ob sich ein weiteres Vorgehen lohnt.
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