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Arbeitsrecht

Für Arbeitgebende

Allgemeine Beratung im Personalmanagement, z.B. Arbeitsvertragserstellung, Abmahnungen, Kündigungen, Anmeldung von Kurzarbeit, Hinweisgeberschutzgesetz oder Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz.

Für Arbeitnehmende

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Was muss man bei einer Abmahnung beachten?

Steht mir eine Abfindung zu?

Kann ich einen Arbeitsvertrag einfach so unterschreiben?

Ich bin Schwerbehindert, welche Rechte habe ich?

Wir unterstützen in allen Fragen und Anliegen im Bereich des Arbeitsrechts - dabei ist es egal ob ArbeitnehmerIn oder ArbeitgeberIn

Kaum ein anderes Rechtsgebiet stützt in gerichtlichen oder außergerichtlichen Auseinandersetzungen so sehr auf das individuelle Argumentieren und das Vermitteln der eigenen Ausgangslage wie das Arbeitsrecht. Der anwaltliche Tätigkeit kommt hier in besonderer Weise eine große Bedeutung zu  - mehr über unsere Tätigkeitsbereiche und Lösungsansätze folgen auf dieser Seite.

Für Arbeitnehmende

Sie haben ein Kündigungsschreiben erhalten?

Wie verhalte ich mich? Eine Kündigung kommt oft unerwartet und ist ein großer Schock. In den meisten Fällen lohnt es sich die Kündigung von einem/r JuristIn für Arbeitsrecht überprüfen zu lassen. Oft ist ein Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht möglich. Auch eine Abfindung kann ihnen ein Anwalt oder eine Anwältin erstreiten. Dabei helfe ich ihnen gerne. Wichtig! Die Frist um juristisch gegen eine Kündigung vorzugehen beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung bei ihnen.

Was kann ich nach Erhalt der Kündigung tun? Als erstes sollten sie sich beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden. Das sollten sie innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung tun. Wenn sie die Arbeitssuchendmeldung verspätet oder überhaupt nicht abgegeben droht eine Sperrzeit für den Erhalt des Arbeitslosengeldes. Kündigungen können nicht wirksam sein. Wenn man aber drei Wochen lang nichts gegen die Kündigung unternimmt wird sie, egal ob unwirksam, automatisch wirksam. Es lohnt sich also die Kündigung von einem Arbeitsrechtsspezialisten prüfen zu lassen. Gerne helfen wir ihnen hier und prüfen ihre Kündigung und klären sie darüber auf, was in ihrem Fall am besten zu tun ist.

Wie verhalte ich mich bei einer Abmahnung?

Es läuft in der Berufswelt nicht immer alles wie geplant. Wenn Arbeitgebende mit ihnen unzufrieden sind sprechen diese manchmal Abmahnungen aus. Aber die ausgesprochenen Abmahnungen sind nicht immer berechtigt.

Warum werden Abmahnungen ausgesprochen? Eine Abmahnung hat in der Regel zwei Funktionen: Einerseits die Warnfunktion andererseits eine Dokumentationsfunktion. Hauptsächlich dient die Abmahnung der Warnung bzw. Rüge der Arbeitnehmenden. Verhält er sich nicht nach den Vorstellungen bzw. Vorgaben der Arbeitgebenden, also vertragswidrig, soll er durch die Abmahnung darauf aufmerksam gemacht werden. Arbeitnehmenden soll also durch die Abmahnung gezeigt werden, dass sie sich anders zu verhalten haben und sie das in Zukunft ändern muss. Es ist eine zweite Chance für Arbeitnehmende. Ihnen wird gleichzeitig auch angedroht, dass der Arbeitgebende das Arbeitsverhältnis kündigen werden, wenn sie das Verhalten nicht ändern. Die Abmahnung hilft Arbeitgebenden zudem dazu, das Verhalten der Arbeitnehmer zu dokumentieren. Sollte er das Arbeitsverhältnis in der Folge wirklich kündigen wollen, und es kommt zu einem Kündigungsschutzprozess, können Arbeitgebende mit der Abmahnung beweisen, warum die von ihm ausgesprochene Kündigung berechtigt ist.

Was muss eine Abmahnung enthalten? Eine Abmahnung muss immer drei Punkte enthalten: 1. Beanstandung: Abreitgebende müssen das Fehlverhalten konkret benennen und diese dann auch beanstanden. Das Fehlverhalten muss dabei möglichst genau beschrieben werden u. A. auch mit Ort, Datum und Uhrzeit. 2. Hinweis: Arbeitgebende müssen deutlich darauf hinweisen, dass das beanstandete Verhalten des Arbeitnehmenden nicht mehr dulden möchte. Sie müssen diese Arbeitnehmenden also dazu auffordern, das Verhalten in Zukunft zu unterlassen. 3. Ankündigung: Arbeitgebende müssen in der Abmahnung ankündigen, dass Sie das Arbeitsverhältnis kündigen werden, wenn diese Arbeitnehmenden das beanstandete Verhalten weiterhin an den Tag legen oder das Verhalten wiederholt. Wen einer dieser Punkte fehlt dann handelt es sich nicht um eine Abmahnung. Es handelt sich dann lediglich um eine Ermahnung. Die Ermahnung ist eine Stufe unter der Abmahnung und reicht nicht aus, um Arbeitnehmende bei wiederholtem Verstoß zu kündigen. Das geht nur, wenn zuvor eine Abmahnung ausgesprochen wurde.

Welche Form muss eine Abmahnung haben? Eine Abmahnung kann grundsätzlich auch mündlich ausgesprochen werden. Meistens ist es aber so, dass eine Abmahnung schriftlich erfolgt. Das deshalb, damit Arbeitgebende die Abmahnung auch beweissicher dokumentieren können. Arbeitgebende müssen Arbeitnehmende übrigens nicht vor einer Abmahnung anhören, auch wenn sich das anbietet um Missverständnisse auszuräumen und es eventuell nur bei einer Ermahnung zu belassen.

Gibt es Fristen zu beachten? Es gibt bei Abmahnungen keine Fristen zu beachten. Auch lange zurückliegende Verstöße können von Arbeitgebenden noch abgemahnt werden.

Wie bekomme ich eine  möglichst hohe Abfindung?

In Deutschland gibt es grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf eine Abfindung, in manchen Fällen wird aber eine Abfindung laut Arbeitsrecht bezahlt, z.B. bei betriebsbedingten Kündigungen, wenn §1 des Kündigungsschutzgesetzes (KSCHG) greift, bei einem Auflösungsurteil des Arbeitsgerichts, wenn eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnissen unzumutbar ist (§§9 und 10 KSchG), bei einem Abfindungsvergleich, wenn ein Tarifvertrag greift, wenn ein Sozialplan besteht (Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber oder bei einem Nachteilsausgleich für den Arbeitnehmer (§113 Betriebsverfassungsgesetz). Für Arbeitgebende hat die Abfindungszahlung auch diverse Vorteile: Arbeitnehmende werden nach dem Erhalt einer Abfindung weniger wahrscheinlich klagen und ein Prozess koste Arbeitgebende immer Zeit und Geld. Auch für Arbeitnehmende hat die Abfindung Vorteile: Sie müssen keinen zeit- und kostenintensiven Prozess auf sich nehmen um, möglicherweise eine Abfindung zu erhalten, worauf Sie, wie gesagt, keinen rechtlichen Anspruch haben. Deshalb kann es sich durchaus für beide Seiten lohnen eine Abfindung zu verhandeln.

Wie hoch ist eine übliche Abfindung? Meistens wird eine Abfindung in Höhe eines halben bis ganzen Bruttomonatsgehalts für jedes Beschäftigungsjahr im Betrieb gezahlt. Das hängt aber wiederum von mehreren Faktoren ab. Diese Faktoren kennen wir sehr gut und verhandeln für sie die höchstmögliche Abfindung.

Was mache ich, wenn mir ein Aufhebungsvertrag vorgelegt wird?

Was ist ein Aufhebungsvertrag? Ein Aufhebungsvertrag beendet ähnlich, wie die Kündigung das Arbeitsverhältnis. Bei einer Kündigung wird das Arbeitsverhältnis aber einseitig aufgelöst, das heißt, dass das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass andere Vertragspartner zustimmen müssen. Bei einem Aufhebungsvertrag sind sich die beiden Parteien einig, dass das Arbeitsverhältnis enden soll. Der Arbeitnehmer hat also ein Mitspracherecht bei der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses. Was wichtig ist hier, dass der Vertrag schriftlich geschlossen wird. Nur dann ist der wirksam.

Welche Vorteile hat der Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmende? Ein Vorteil ist, das Arbeitnehmende die Bedingungen zu denen ein Arbeitsverhältnis enden soll selbst verhandeln können. Zum Beispiel können Abfindungen vereinbart werden und auch was für ein Arbeitszeugnis der/die Arbeitnehmende mit welcher Note bekommt. Auch können Arbeitnehmende mit Arbeitgebenden verhandeln wann das Arbeitsverhältnis enden soll. Beim Aufhebungsvertrag müssen nämlich keine Kündigungsfristen eingehalten werden. Das hilft ihnen vor allem dann, was wenn sie bereits eine/n neue/n Arbeitgeber/in gefunden haben und wissen wann sie dort anfangen können. Immer häufiger kommt es vor, dass Arbeitnehmende zwischen zwei Jobs eine „Auszeit“ was nehmen wollen und sich dafür am Ende ihres Beschäftigungsverhältnisses beim bisherigen Arbeitgebenden freistellen lassen wollen.

Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmende? Was ein klarer Nachteil eines Aufhebungsvertrages ist, dass Fehler, die bei einer Kündigung passieren können, nicht mehr rechtlich angegriffen werden können, wenn der Aufhebungsvertrag von beiden Seiten unterzeichnet ist. Arbeitgebende werden Arbeitnehmenden einen Aufhebungsvertrag deshalb meistens nur dann vorlegen, wenn er weiß, dass eine Kündigung nicht wirksam wäre. Der Kündigungsschutz greift nämlich nur dann, wenn wirklich auch eine Kündigung ausgesprochen wird. Ihre Abfindung, die sie dann im Aufhebungsvertrag verhandeln sollte deshalb deutlich höher sein. Überlegen Sie sich als Arbeitnehmende/r daher gut, ob Sie einen Aufhebungsvertrag unterschreiben. Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen können Sie sich gerne bei uns melden und wir prüfen zusammen, ob sie ein faires Angebot von Ihrem Arbeitgeber bekommen haben oder auch hier eventuell nachverhandelt werden muss.

Ich habe einen neuen Job – Kann ich den Arbeitsvertrag einfach so unterschreiben?

Vertragsprüfung – Wir sagen Ihnen, ob der Arbeitsvertrag problemlos unterschrieben werden kann. Mein Vertrag enthält eine Befristung – Wir prüfen, ob die Befristung zulässig ist. Mein Vertrag enthält ein Wettbewerbsverbot – Ist das überhaupt zulässig? Wir geben ihnen gerne Auskunft. Mein Arbeitsvertrag enthält die Eingruppierung in eine Entgeltgruppe – Wurde ich richtig eingruppiert? Wir prüfen ihren Arbeitsvertrag und helfen ihnen, wenn sie falsch eingruppiert wurden.

Besondere Rechte für Arbeitnehmende:

Ich bin schwerbehinderter ArbeitnehmerIn – Welche speziellen Rechte habe ich in meinem Arbeitsverhältnis? Ich war länger krank – Wie kann/muss ich wieder eingegliedert werden (BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement)

Image by Damian Zaleski

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Für Arbeitgebende

Allgemeine Beratung im Personalmanagement, z.B. Arbeitsvertragserstellung, Abmahnungen, Kündigungen, Anmeldung von Kurzarbeit, Hinweisgeberschutzgesetz oder Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz. Was muss ich als ArbeitgeberIn bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz beachten? Worauf muss ich im Rahmen des Datenschutzes mit personenbezogenen Daten meiner Angestellten achten? Homeoffice-Regelungen - Sie möchten ihren Arbeitnehmenden im Homeoffice arbeiten lassen? Wir helfen ihnen, die Arbeitsverträge richtig zu gestalten und ihr Controlling aufzubauen. In meinem Unternehmen besteht ein Betriebsrat – Wie verhandle ich am besten mit Mitgliedern des Betriebsrates? Wo muss ich die Betriebsräte und Betriebsrätinnen einbinden? Ich habe freie Mitarbeiter. Worauf muss ich im Bezug auf die Scheinselbstständigkeit achten? Sie möchten ihr Unternehmen verkaufen, einen Teil stilllegen oder planen andere organisatorische Veränderungen. Wir unterstützen sie bei Betriebsübergängen und Umstrukturierungen.

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